Anonymität & Quellenschutz

Wenn wir Informanten Anonymität hiermit zusichern können, beruht dieses auf dem Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten, dass als Instrument der Pressefreiheit vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgesichert ist.

Totale Anonymität bedeutet, dass wir nur Ihr Steuer- oder Gebührenproblem rein inhaltlich aufgreifen und bei Behördenrückfragen und im Bericht keinerlei Angaben zum Betroffenen machen. Wenn Sie z. B. Sorge haben, dass Ihr Finanzamt noch mehr Ärger macht, wenn wir für Sie dort nachhaken, weil die Ihren speziellen Fall auch anonym identifizieren, dann können wir ersatzweise auch bei einer Oberfinanzdirektion (OFD) oder im Finanzministerium anfragen.

Unterlaufen würden wir die Anonymität auch, wenn wir einen Fall im Bericht z. B. einem „Bäckermeister aus der Kleinstadt xy“ zuordnen würden. Je nach Fall machen wir dann daraus z. B. einen „Bäckermeister aus Bayern“, einen Handwerksmeister aus Köln oder einen Selbständigen aus Norddeutschland.