Werden Sie Enthüller?

„Ein Whistleblower (engl.: to blow the whistle, in die Pfeife blasen; im deutschen Sprachraum auch Enthüller, Skandalaufdecker oder Hinweisgeber) ist eine Person, die für die Allgemeinheit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang an die Öffentlichkeit bringt. Dazu gehören typischerweise Missstände oder Verbrechen wie Korruption, … Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfährt. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, in Behörden und in Wirtschaftsunternehmen.“ (Quelle: Wikipedia)

Wenn Sie als Betroffener in einer Steuer- oder Behördenangelegenheit uns über Ihren eigenen Fall Informationen geben, ist dieses Ihre Privatsache. Beamte, allgemeiner Amtsträger, unterliegen dem Amtsgeheimnis, in Steuerfragen dem Steuergeheimnis. Auch Steuerberater müssen gegenüber ihren Kunden loyal sein und dürfen deren Daten nicht weitergeben. Wir respektieren diese rechtlichen Grenzen und fordern niemanden zum Geheimnisverrat auf. Wer uns amtliche Interna oder Daten Dritter (offen oder anonym) zukommen lässt, muss selbst entscheiden, ob er die rechtlichen Grenzen einhält, oder ob er/sie z. B. aus Gewissensgründen der Aufklärung eines Missstandes Vorrang einräumt.

Ob ein offener Fall von Ihnen bei FiskusLeaks aufgegriffen wird, bemessen wir nicht danach, ob Sie formell im Recht sind – da sind sich ja letztlich ggf. nicht mal die Gerichte einig. Wenn Sie nur Ihre Steuerlast optimieren=minimieren wollen, gehen Sie besser zum Steuerberater. Wir wollen besonders Betroffenen helfen, denen objektiv – nicht formell sondern nach dem berühmten gesunden Menschenverstand – unfaire Überbelastungen, unangemessene Rechtsfolgen und Folgeschäden drohen. Es geht um Härtefälle und um Fälle mit potentiell weiteren negativ Betroffenen.